Wenn du eine Immobilie besitzt, ist eine Wohngebäudeversicherung unerlässlich. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, wie zum Beispiel nach einem Brand. Darüber hinaus sind auch Leitungswasserschäden, Überspannungsschäden, Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie Explosionen, Implosionen und Schäden durch Blitzschlag abgedeckt.
Die Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, um dein Zuhause vor Naturereignissen wie Überschwemmungen, Schneedruck oder Vulkanausbrüchen zu schützen. Je nach Region, in der du lebst, kannst du dich auch gegen Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche absichern.
Sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer sollten eine Hausratversicherung abschließen, um bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung oder Möbel abzusichern. Diese Versicherung übernimmt die Kosten bei Feuer-, Einbruch-, Wasser- oder Überspannungsschäden.
Eine Rechtschutzversicherung ist wichtig, um bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel mit dem Vermieter, finanziell abgesichert zu sein. Sie übernimmt die Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Aufwendungen für Sachverständige.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Sie deckt Schäden ab, die du anderen zufügst, zum Beispiel wenn ein Gast in deiner Wohnung stürzt. Hauseigentümer und Mieter sollten gleichermaßen eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Neu auf dem Markt sind die sogenannten Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die Kosten für die Entfernung von Wespennestern oder die Reinigung von Abflussrohren übernehmen. Auch wenn du dich aus Versehen aussperrst, kannst du die Rechnung vom Schlüsseldienst an deine Versicherung weitergeben.
Manche Hauseigentümer sind der Ansicht, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist in vielen Mietverträgen eine entsprechende Klausel enthalten. Diese ist jedoch nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, die Mieter seiner Räumlichkeiten zu verpflichten. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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